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Bevölkerungsschutz

SKI-Grundstrategie

Bezugsrahmen für beteiligte Stellen

Die Grundstrategie des Bundesrates zum Schutz Kritischer Infrastrukturen hält die übergeordneten Grundsätze, Definitionen und strategischen Ziele fest. Sie dient allen involvierten Stellen auf den Ebenen Bund, Kanton und Betreiber als Bezugsrahmen für ihre spezifischen Arbeiten mit SKI-Bezug. In der Grundstrategie werden zudem vier Massnahmen bezeichnet, die im SKI-Bereich umgesetzt werden.

 

Massnahme 1: Priorisierung der kritischen Infrastrukturen

Eine Priorisierung der kritischen Infrastrukturen ist notwendig, um die Ressourcen effizient einsetzen zu können. Einerseits werden die Infrastrukturen auf der Ebene der kritischen Teilsektoren gewichtet, andererseits werden mit einem Inventar einzelne kritische Infrastruktur-Objekte erfasst (SKI-Inventar).

 

Massnahme 2: Schutz durch umfassende Konzepte

Der Schutz der kritischen Infrastrukturen soll mit Hilfe von umfassenden Schutzkonzepten gewährleistet werden. Dabei wird auf zwei Ebenen vorgegangen:

  • Auf Stufe der kritischen Infrastruktur-Objekte wird unter anderem ein Leitfaden entwickelt, der als Grundlage zur Erarbeiten von Schutzkonzepten dient. Der Leitfaden wird für Objekte aus allen kritischen Infrastruktur-Sektoren anwendbar sein. Er berücksichtigt insbesondere die Erfassung und Analyse von Gefährdungen, Risiken, Abhängigkeiten (Dependenzen) und bestehenden Schutzmassnahmen sowie die Ermittlung von Schutzdefiziten und die Erarbeitung von Massnahmen zur Reduktion der Risiken.
  • Auf Stufe der kritischen Infrastruktur-Teilsektoren wird ein Rahmenprozess festgelegt, der als Grundlage zur Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen, respektive der raschen Wiederaufnahme der Kernprozesse im Fall von Störungen dient.

Massnahme 3: Erarbeitung von Grundlagen

Für verschiedene Herausforderungen im SKI-Bereich, wie etwa wechselseitige Abhängigkeiten und Kaskaden-Effekte im Fall von Störungen, sind weitere Grundlagenarbeiten notwendig, um wirkungsvolle Gegenmassnahmen treffen zu können. Zu diesem Zweck besteht eine enge Forschungszusammenarbeit mit verschiedenen Schweizer Hochschulen und europäischen Forschungsinstituten.

 

Massnahme 4: Förderung der Risikokommunikation

Vielerorts fehlt das Bewusstsein für die Bedeutung von kritischen Infrastrukturen und die möglichen Folgen von Störungen. Deshalb werden wichtige Akteure auf den verschiedenen Stufen (Bund, Kantone, Betreiber) sowie die Bevölkerung mit Informationsprodukten, Referaten und Ausbildungssequenzen sensibilisiert und über Verhaltensmassnahmen und Schutzmöglichkeiten orientiert.

 

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  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz
    Konzeption und Koordination
    Monbijoustrasse 51 a
    3003 Bern

    E-Mail

 

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