Grosses Potenzial an ballistischen Fernwaffen
Für den Fall eines bewaffneten Konflikts soll zur Wahrung der Chancengleichheit jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Ein bewaffneter Konflikt mit direkten Auswirkungen auf die Schweiz ist zurzeit nur mit einer Vorwarnzeit von mehreren Jahren denkbar. Kurzfristig leitet sich daher kein zwingender Bedarf für die heute vorhandenen Schutzbauten ab. Nach wie vor ist aber weltweit ein grosses Potenzial an ballistischen Fernwaffen mit und ohne Massenvernichtungsmittel vorhanden. Der Einsatz solcher Waffen gegen die Schweiz kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Guten Ausbaustand mit wenig Aufwand erhalten
Landesweit gibt es rund 360'000 Personenschutzräume, zudem gut 2300 Schutzanlagen. In dieser Schutzinfrastruktur sind heute nur noch örtliche Lücken zu füllen. Die Schutzbauten haben eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten und erfordern nur einen geringen Werterhaltungsaufwand. Es lohnt sich deshalb, sie zu erhalten. Die Werterhaltung der Schutzbauten wird im wesentlichen durch folgende Massnahmen sichergestellt.
Unterhalt von Schutzanlagen
Der Unterhalt ist die zentrale Massnahme zum Erhalt der Schutzinfrastruktur. Der Anlagebesitzer hat sicherzustellen, dass der Unterhalt durchgeführt wird. Dies ist eine zwingende Massnahme und wird durch Bund und Kanton überwacht. Vom Unterhalt hängt auch ab, ob Beitragspauschalen ausbezahlt werden. Der Unterhalt dient gleichzeitig der ständigen Weiterbildung der Anlagewarte. Wenn der Unterhalt richtig geplant, geführt und überwacht wird, können die angestrebten Betriebsbereitschaften mit minimalem personellem und finanziellem Aufwand sichergestellt werden.
Unterhalt von privaten Schutzräumen
Die Unterhaltsarbeiten durch Eigentümer von privaten Schutzräumen beschränken sich in der Regel auf den normalen Gebäudeunterhalt, wie z. B. die Reinigung des Schutzraums und des Notausstiegs. Technische Unterhaltsarbeiten müssen nicht selber durchgeführt werden.
Erneuerung von privaten Schutzräumen
Die Erneuerung (Substanzerhaltung) umfasst grössere Reparaturen und den Ersatz von Schutzbaukomponenten, wie z. B. Ventilationsaggregate, Filter oder Explosionsschutzventile. Finanziert wird die Erneuerung von privaten Schutzräumen durch die Ersatzbeiträge. Dadurch werden die betroffenen Hauseigentümer finanziell entlastet. Für die Erneuerung von privaten Schutzräumen können Ersatzbeiträge jedoch nur dann verwendet werden, wenn der Eigentümer des Schutzraums seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Periodische Schutzraum-Kontrollen
Eine weitere Massnahme zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Schutzräume. Sie ist Aufgabe der Kantone und der Gemeinden. Die Schutzraumkontrollen
- dienen der Überprüfung der technischen Einsatzbereitschaft der Schutzräume;
- helfen, das Verantwortungsbewusstseins der Schutzraumeigentümer zu stärken;
- schaffen günstige Voraussetzungen, dass die Schutzbereitschaft für die Bevölkerung rasch erstellt ist, insbesondere bei bewaffneten Konflikten, aber auch bei Katastrophen und in Notlagen.
Periodische Anlage-Kontrollen
Entsprechend werden periodische Kontrollen der Schutzanlagen durchgeführt. Die Betriebsbereitschaft der Anlagen ist eine der Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes. Die periodischen Anlagekontrollen werden durch den Kanton nach Vorgaben des Bundes durchgeführt und
- dienen der Überprüfung der Betriebsbereitschaft der Anlagen, der speziellen Schutzräume und der geschützten Operationsstellen;
- helfen, das Verantwortungsbewusstsein der Eigentümer und Benutzer bei Unterhalt und Betrieb zu stärken;
- schaffen günstige Voraussetzungen, um bei Katastrophen, in Notlagen und im Fall bewaffneter Konflikte rasch die Betriebsbereitschaft zu erstellen;
- sind ein Mittel zur Überwachung der Berechtigung für die Auszahlung von Beitragspauschalen.

