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Bevölkerungsschutz

Katastrophenplan für Kulturgüter im Schadenfall

Leitfaden

Im Nachgang zu den Schadenereignissen von Brig (Überschwemmung, 1993) sowie zum Brand in der Berner Junkerngasse (1997) usw., stellte der Fachbereich Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz fest, dass die grundlegenden und vorsorglichen Schutzmassnahmen bei unbeweglichen Kulturgütern und in gewissen Gebäuden mit bedeutendem beweglichem Kulturgut (Museen, Archive, Bibliotheken, Kirchen usw.) nicht geplant oder getroffen worden waren. Aufgrund dieser Situation wurde eine Checkliste erarbeitet, die es den Besitzern von Kulturgütern ermöglichen soll, die Auswirkungen von Schadenfällen weitgehend einzudämmen.

Oft sind Gefahren vorhanden, die sowohl das Gebäude als auch die darin enthaltenen Kulturgüter bedrohen. Mit einfachen und kostengünstigen Planungen und Schutzmassnahmen können Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern diese Risiken bereits heute in beträchtlichem Masse reduzieren. Der folgende Leitfaden ist als Checkliste gedacht und auf jeden Fall den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen anzupassen. Für kulturelle Institutionen, die bereits einen Katastrophenplan erarbeitet haben, ist der vorliegende Leitfaden ein gutes Instrument um zu überprüfen, ob die getroffenen Sicherheitsmassnahmen punktuell verbessert werden können.

 

Den Leitfaden können Sie selbstverständlich auch in Papierform beim Fachbereich KGS im Bundesamt für Bevölkerungsschutz bestellen (siehe rechte Spalte).

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kulturgüterschutz
Zuletzt aktualisiert am: 04.07.2008
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