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Bevölkerungsschutz

Katastrophenplan für Kulturgüter im Schadenfall

Neuer Leitfaden zur Erstellung eines Notfallplans

Titelbild Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans

Die entscheidende Rolle beim Schutz des Schweizer Kulturguts kommt den kulturellen Institutionen zu. Sie sind die Hüter und Bewahrer unseres kulturellen Erbes und sind deshalb auch am besten dafür geeignet, Überlegungen dazu anzustellen, wie Kulturgut vor dem und im Schadenfall geschützt werden muss. Um ihnen dabei unter die Arme zu greifen, hat der Fachbereich KGS (FB KGS) zusammen mit der Universitätsbibliothek Basel 2012 einen «Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans» erarbeitet. Das Dokument soll die betroffenen Stellen und Personen, welche sich professionell mit dem Schutz von Denkmälern und Sammlungsbeständen beschäftigen, in der Notfallplanung zu Gunsten des Kulturguts unterstützen.

Der Leitfaden 2012 ist nicht zu verwechseln mit dem älteren «Leitfaden für das Erstellen eines Katastrophenplans», der vor über zehn Jahren vom FB KGS erarbeitet wurde und teilweise ähnliche Inhalte wie das neue Dokument enthielt (siehe weiter unten). Jener hat als Einstiegsdokument zwar noch eine gewisse Gültigkeit, listet aber allgemein Gefahren und Vorkehrungen jeder Art auf, während das neue Dokument all jene Massnahmen ausblendet, die nicht direkt auf den Einsatz im Schadenfall zielen.

Leitfaden für das Erstellen eines Katastrophenplans

Im Nachgang zu den Schadenereignissen von Brig (Überschwemmung, 1993) sowie zum Brand in der Berner Junkerngasse (1997) usw., stellte der Fachbereich Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz fest, dass die grundlegenden und vorsorglichen Schutzmassnahmen bei unbeweglichen Kulturgütern und in gewissen Gebäuden mit bedeutendem beweglichem Kulturgut (Museen, Archive, Bibliotheken, Kirchen usw.) nicht geplant oder getroffen worden waren. Aufgrund dieser Situation wurde eine Checkliste erarbeitet, die es den Besitzern von Kulturgütern ermöglichen soll, die Auswirkungen von Schadenfällen weitgehend einzudämmen.

Oft sind Gefahren vorhanden, die sowohl das Gebäude als auch die darin enthaltenen Kulturgüter bedrohen. Mit einfachen und kostengünstigen Planungen und Schutzmassnahmen können Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern diese Risiken bereits heute in beträchtlichem Masse reduzieren. Der folgende Leitfaden ist als Checkliste gedacht und auf jeden Fall den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen anzupassen. Für kulturelle Institutionen, die bereits einen Katastrophenplan erarbeitet haben, ist der vorliegende Leitfaden ein gutes Instrument um zu überprüfen, ob die getroffenen Sicherheitsmassnahmen punktuell verbessert werden können.

Den Leitfaden können Sie selbstverständlich auch in Papierform beim Fachbereich KGS im Bundesamt für Bevölkerungsschutz bestellen (siehe rechte Spalte).

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kulturgüterschutz
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