Die entscheidende Rolle beim Schutz des Schweizer Kulturguts kommt den kulturellen Institutionen zu. Sie sind die Hüter und Bewahrer unseres kulturellen Erbes und sind deshalb auch am besten dafür geeignet, Überlegungen dazu anzustellen, wie Kulturgut vor dem und im Schadenfall geschützt werden muss. Um ihnen dabei unter die Arme zu greifen, hat der Fachbereich KGS (FB KGS) zusammen mit der Universitätsbibliothek Basel 2012 einen «Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans» erarbeitet. Das Dokument soll die betroffenen Stellen und Personen, welche sich professionell mit dem Schutz von Denkmälern und Sammlungsbeständen beschäftigen, in der Notfallplanung zu Gunsten des Kulturguts unterstützen.
Der Leitfaden 2012 ist nicht zu verwechseln mit dem älteren «Leitfaden für das Erstellen eines Katastrophenplans», der vor über zehn Jahren vom FB KGS erarbeitet wurde und teilweise ähnliche Inhalte wie das neue Dokument enthielt (siehe weiter unten). Jener hat als Einstiegsdokument zwar noch eine gewisse Gültigkeit, listet aber allgemein Gefahren und Vorkehrungen jeder Art auf, während das neue Dokument all jene Massnahmen ausblendet, die nicht direkt auf den Einsatz im Schadenfall zielen.

