Die wichtigsten Schutzmassnahmen im Überblick
- Inventare (Bund, Kantone, Gemeinden)
- Sicherstellungsdokumentationen, Mikrofilme (Kantone)
- Kurzdokumentationen (Gemeinden)
- Schutzräume (Bund, Kantone, Gemeinden)
- Kennzeichnung
- Organisation und Ausbildung (Personal des Kulturgüterschutzes)
- Information
Sicherstellungsdokumentationen, Mikroverfilmung und Kulturgüterschutzräume
Die Sicherstellungsdokumentationen und die Schutzräume für bewegliches Kulturgut gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Auf Tausenden von Mikrofilmen sind die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie zum Teil die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, Beschriebe, Pläne, Skizzen und Zeichnungen) gespeichert und abgelegt. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts können anhand der Sicherstellungsdokumentationen Restaurierungen oder Rekonstruktionen ermöglicht werden. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden. Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute 290 Schutzräume im ganzen Land mit rund 77'000 Quadratmetern Fläche und ca. 204'00 Kubikmetern Volumen (Stand: August 2004).

