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Bevölkerungsschutz

Schutzmassnahmen für Kulturgüter

Die Schutzmassnahmen für Kulturgüter

Die wichtigsten Schutzmassnahmen im Überblick

  • Inventare (Bund, Kantone, Gemeinden)
  • Sicherstellungsdokumentationen, Mikrofilme (Kantone)
  • Kurzdokumentationen (Gemeinden)
  • Schutzräume (Bund, Kantone, Gemeinden)
  • Kennzeichnung
  • Organisation und Ausbildung (Personal des Kulturgüterschutzes)
  • Information

 

Sicherstellungsdokumentationen, Mikroverfilmung und Kulturgüterschutzräume

Die Sicherstellungsdokumentationen und die Schutzräume für bewegliches Kulturgut gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Auf Tausenden von Mikrofilmen sind die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie zum Teil die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, Beschriebe, Pläne, Skizzen und Zeichnungen) gespeichert und abgelegt. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts können anhand der Sicherstellungsdokumentationen Restaurierungen oder Rekonstruktionen ermöglicht werden. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden. Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute 290 Schutzräume im ganzen Land mit rund 77'000 Quadratmetern Fläche und ca. 204'00 Kubikmetern Volumen (Stand: August 2004).

Formulare Subventionen für nicht-bauliche Schutzmassnahmen des KGS

 

  • Anleitung

    Ausfüllen des neuen Formulars "Beitragsgesuch für Massnahmen des Kulturgüterschutzes"

    Publiziert am: 28.10.2009 | Grösse: 150 Kb | Typ: PDF

  • Anleitung

    Ausfüllen des neuen Formulars "Beitragsabrechnung für Massnahmen des Kulturgüterschutzes"

    Publiziert am: 28.10.2009 | Grösse: 102 Kb | Typ: PDF

  • Formular

    Beitragsgesuch für Massnahmen des Kulturgüterschutzes

    Publiziert am: 17.01.2012 | Grösse: 263 Kb | Typ: DOC

  • Formular

    Teilzahlungsbegehren für Massnahmen des Kulturgüterschutzes

    Publiziert am: 17.01.2012 | Grösse: 260 Kb | Typ: DOC

  • Formular

    Beitragsabrechnung für Massnahmen des Kulturgüterschutzes

    Publiziert am: 17.01.2012 | Grösse: 263 Kb | Typ: DOC

Markierung, Ausbildung, Information

Als weitere Schutzmassnahmen gelten die Kennzeichnung von Kulturgütern im Ernstfall, die Ausbildung von geeignetem Personal sowie eine konsequente Information, um die Behörden und die Öffentlichkeit besser für die Belange des KGS zu sensibilisieren.

 

Vorbereitungen für den Notfall

  • Um die Auswirkungen von Schadenfällen weitgehend eindämmen zu können, wurde eine Checkliste erarbeitet, die es den Besitzern von Kulturgütern ermöglichen soll, frühzeitig Schutzmassnahmen für den Schadensfall zu planen. Der Leitfaden für das Erstellen eines Katastrophenplans kann auch im Internet heruntergeladen werden (siehe Links).
  • In vielen KGS-Übungen werden im Laufe eines Jahres wichtige Schutzmassnahmen für Kulturgüter getroffen.
  • Wertvolle Angaben zum Schutz von Kulturgut bei Schadenfällen bietet auch die Website des Schweizerischen Bundesarchivs in Bern (siehe rechte Spalte).
Für Fragen zu dieser Seite: Kulturgüterschutz
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