Breite rechtliche Basis
Unter dem Einfluss der Schäden, die während des Zweiten Weltkrieges auch zahlreiche Kulturgüter betrafen, wurde am 14. Mai 1954 in Den Haag (NL) das sogenannte "Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" verabschiedet. Mit dem Beitritt zum "Haager Abkommen" im Jahre 1962 verpflichtete sich die Schweiz, den Schutz des Kulturguts auf ihrem Gebiet und denjenigen auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragspartner zu verwirklichen und zu respektieren. Im Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vom 6. Oktober 1966 wurden die Rahmenbedingungen dafür festgelegt.
Internationale Rechtsgrundlagen
- Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten mit 1. Protokoll.
- Zweites Protokoll von 1999, durch die UNESCO am 9. März 2004 in Kraft gesetzt.

