Schutz auf allen Ebenen
Die Interessen des Kulturgüterschutzes KGS werden auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden wahrgenommen.
Zudem setzen sich auch etliche kulturelle Institutionen und Vereinigungen sowie Private für die Erhaltung und den Schutz von Kulturgütern in der Schweiz ein.
Bund
Auf Bundesebene liegt die Federführung beim Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz - er dient als Anlaufstelle für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturgüterschutz in der Schweiz. Zu den Hauptaufgaben des Bundes gehören: Unterstützung und Förderung der Kantone bei der Durchführung der vorgeschriebenen Massnahmen, Erlassen von Weisungen und Richtlinien für die Fachausbildung, Ausbildung der obersten KGS-Kader, Gewähren von Beiträgen für Vorkehrungen nicht baulicher Art zum Schutz von Kulturgütern von nationaler und regionaler Bedeutung, Übernahme der Mehrkosten bei Kulturgüterschutzräumen, Herstellung und Intensivierung von Kontakten mit europäischen und internationalen Institutionen.
Als beratendes Organ steht dem Bundesrat, dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS das Schweizerische Komitee für Kulturgüterschutz zur Seite. Dieses vom Bundesrat eingesetzte Fachgremium besteht aus höchstens 20 Mitgliedern, welche die am KGS interessierten Kreise vertreten. Eine der Hauptaufgaben des Komitees ist - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Fachbereich Kulturgüterschutz des BABS - die Nachführung des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung, welches periodisch überarbeitet wird (3. Ausgabe: 27.11.2009)

