Im Rahmen der Revision des Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) wurde für die Einstufung der Objekte von nationaler Bedeutung (A-Objekte) ein gesamtschweizerisch einheitlicher Standard angewendet (vgl. Erläuternder Bericht, S. 5 / 6). Dieses Verfahren gestaltete sich sehr kosten- und zeitintensiv.
Eine fachlich ebenso ausgewogene Bewertung der grossen Anzahl von Objekten von regionaler Bedeutung (B-Objekte) war deshalb in der vorgegebenen Zeit und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu bewältigen. Zudem reichten einige Kantone keine neuen Vorschläge für B-Objekte ein, andere hingegen mehrere Hundert, was zu gewissen Diskrepanzen führte.
Der Fachbereich KGS ist bestrebt, auch die Listen der B-Objekte auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dies soll in Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kantonen, dem Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz und dem Fachbereich KGS geschehen.
Bis dahin sind für die Bezeichnung der B-Objekte folgende Grundlagen gültig:
- die B-Objekte aus dem 1995er-Inventar ohne jene Kulturgüter, die im Rahmen der Revision zu A-Objekten aufgestuft wurden, und ohne Ortsbilder, Weiler, Altstädte usw. (Grundsatzentscheid im Erläuternden Bericht, S. 5);
- die im Rahmen der Revision zwischen 2000 und 2007 von den Kantonen gemeldeten Änderungen bzw. Vorschläge für B-Objekte;
- die im Rahmen der Revision als A-Objekte vorgeschlagenen, vom übergeordneten Bewertungsausschuss jedoch auf B zurückgestufte Objekte.
