(vom Bundesrat genehmigt am 27.11.2009)
nach Art. 3 der Verordnung vom 17. Oktober 1984 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (SR 520.31)

(vom Bundesrat genehmigt am 27.11.2009)
nach Art. 3 der Verordnung vom 17. Oktober 1984 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (SR 520.31)


Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS Inventar) wurde in den vergangenen Jahren revidiert und nach den Ausgaben von 1987 und 1995 Ende November 2009 in dritter, überarbeiteter Version herausgegeben. Die gedruckte Publikation (Stand 1.4.2011) enthält neben einer Einleitung die Kantonslisten mit den Objekten von nationaler Bedeutung (siehe A-Objekte). Gleichzeitig ist das KGS Inventar auch als Geografisches Informationssystem (GIS) im Internet einzusehen (siehe Link in der Randspalte sowie Hilfetext unten).
Die Kulturgüter von regionaler Bedeutung (siehe B-Objekte) werden nur noch im Internet aufgelistet.
Die Kantonslisten werden mindestens einmal jährlich aktualisiert.