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Bevölkerungsschutz

Ausbildung im Kulturgüterschutz

Die Ausbildung im Kulturgüterschutz

Ausbildung gemäss KGS-Rechtsgrundlagen

Die Durchführung von KGS-Kursen entspricht den Zielen, die im Bundesgesetz über den Schutz von Kulturgütern (Kulturgüterschutzgesetz, KGSG, vom 6. Okt. 1966) und der dazugehörigen Verordnung (Kulturgüterschutzverordnung, KGSV, vom 17. Okt. 1984) festgehalten sind.

 

 

 

Stufengerechte Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt gesondert auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinde.

Der Bund bildet aus:

  • das Lehrpersonal Kulturgüterschutz
  • die Chefs KGS
  • NEU: WBK KGS Personal und kulturelle Institutionen in den Kantonen
    Kontakt: Eveline Maradan, Telefon 031 322 52 56
Der Kanton bildet aus:
  • die KGS-Spezialisten

Die Gemeinde beübt das Personal des KGS. In spezifischen KGS-Kursen wird dieses Personal auf seine spezielle Tätigkeit vorbereitet.

 

KGS-Fachteil in anderen Ausbildungskursen

Ausserdem hat der Fachbereich KGS die Aufgabe übernommen, im Rahmen anderer Ausbildungskurse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über den Kulturgüterschutz zu orientieren. Dies ist etwa der Fall bei Kursen für Kommandanten von Zivilschutzorganisationen, bei Weiterbildungskursen der Chefs Lage sowie bei Weiterbildungskursen der Stäbe der Armee.

 

Publikationen

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung hat der Fachbereich Kulturgüterschutz ab dem Jahr 2000 eine Serie von KGS-Merkblättern lanciert. Diese Hilfsmittel entstanden in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachleuten und sollen dazu beitragen, dass bei Arbeiten von KGS-Bediensteten mit der Zeit ein einheitlicher Standard erreicht werden kann.
Auch die Zeitschrift KGS Forum (Nr. 1: Katastrophenplan / Nr. 3: Zusammenarbeit Feuerwehr und KGS / Nr. 5: Ausbildung im KGS) sowie die Guidelines Nr. 1 (Wasserschaden im Archiv) behandeln u.a. Bereiche der KGS-Ausbildung.

 

Personal

Der Kulturgüterschutz gehört in der Schweiz in den Bereich des Zivilschutzes. Das Personal des Kulturgüterschutzes rekrutiert sich vornehmlich aus Personen, die einen engen persönlichen Bezug zum Kulturgut haben: es sind dies beispielsweise Leute, die beruflich in Museen, Bibliotheken, Archiven oder Restaurierungsateliers tätig sind oder in ihrer Wohngemeinde als Mitglieder von Kulturkommissionen wirken.
Auf Stufe Gemeinde verfügt in der Regel die Zivilschutzorganisation über einen Dienst Kulturgüterschutz.

 

Zu den Aufgaben des Personals dieses Dienstes gehören:

  • Gemeindebehörden und kulturelle Institutionen über mögliche Schutzmassnahmen für Kulturgüter orientieren;
  • Liste der Kulturgüter von lokaler Bedeutung erarbeiten (Download eines leeren Blattes für die Erstellung einer Kurzdokumentation über ein Objekt unter Merkblätter);
  • Bewegliches Kulturgut in Listen erfassen und dokumentieren;
  • KGS Einsatzdokumentation erstellen;
  • Bau von Schutzräumen für Kulturgüter veranlassen oder Räumlichkeiten beurteilen, welche sich für die sichere Unterbringung der beweglichen Kulturgüter in der Zivilschutzorganisation eignen;
  • Feuerwehr, Polizei und andere Gemeindedienste auf Gefahren für Kulturgüter und auf bedeutende Kulturgüterstandorte aufmerksam machen und sie über geplante KGS-Massnahmen orientieren;
  • Einsatzpläne für die Feuerwehr erarbeiten;
  • Information der Bevölkerung über Sinn und Zweck der Kulturgüterschutzmassnahmen sicherstellen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kulturgüterschutz
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