Grundlage für konkrete Arbeiten im Kanton
Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Einheitlicher Rahmen
Mit KATAPLAN soll erreicht werden, dass die Vorbeugung und die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auch im interkantonalen Verbund zweckmässig geplant werden kann. Dazu ist ein einheitliches Vorgehen zur Ermittlung der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken erforderlich. Zentrale Grundlage von KATAPLAN ist das Modell des integralen Risikomanagements.
Integrales Risikomanagement
Etappiertes Vorgehen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat mit dem Leitfaden KATAPLAN eine Hilfe für entsprechende Arbeiten auf kantonaler Ebene geschaffen. Im bereits vorliegenden Teil "Grundlagen zur Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse" ist die Methode beschrieben und mit Beispielen veranschaulicht. Das Umsetzen der Erkenntnisse aus der Gefährdungsanalyse soll im Teil "Grundlagen zur Planung von Vorbeugemassnahmen" beschrieben werden, welcher zurzeit in Bearbeitung ist.
Zielpublikum
Der Leitfaden KATAPLAN richtet sich an Verantwortliche des Bevölkerungsschutzes in den Kantonen, welche sich mit der Analyse von Gefährdungen und der Vorsorge für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen befassen.