Grundlage für konkrete Arbeiten im Kanton
Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Eine Gefährdungsanalyse ist Voraussetzung, um die Planung zur Verminderung der festgestellten Risiken, insbesondere mit Massnahmen der Vorsorge, vorzunehmen.
Im Leitfaden KATAPLAN sind nun die relevanten Grundlagen zusammengefasst, um erstens eine kantonale Gefährdungsanalyse durchzuführen (Teil 1) und zweitens die darauf abgestützte Vorsorge zu planen (Teil 2).
Einheitlicher Rahmen
Mit KATAPLAN soll erreicht werden, dass die Vorbeugung und die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auch im interkantonalen Verbund zweckmässig geplant werden kann. Dazu ist ein einheitliches Vorgehen zur Ermittlung der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken erforderlich. Zentrale Grundlage von KATAPLAN ist das Modell des integralen Risikomanagements.
Integrales Risikomanagement
Zielpublikum
Der Leitfaden KATAPLAN richtet sich an Verantwortliche des Bevölkerungsschutzes in den Kantonen, welche sich mit der Analyse von Gefährdungen und der Vorsorge für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen befassen.