Warnung der Bevölkerung bei Naturgefahren
Seit Anfang 2011
Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung gut über solche Extremereignisse informiert werden muss. Seit 1. Januar 2011 warnen die zuständigen Fachstellen des Bundes nicht nur die Behörden, sondern auch die betroffene Bevölkerung, wenn eine Gefahr als „gross“ oder „sehr gross“ eingeschätzt wird. Ziel ist es, dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen Naturgefahren schützt und dass sich so Personen- und Sachschäden vermeiden oder begrenzen lassen.
„Single Official Voice“
Die Warnungen werden als leicht verständliche und einheitliche Gefahrenhinweise verbreitet. Sie werden unter den zuständigen Fachstellen koordiniert („Single Voice“) und eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar gemacht („Official Voice“).
Via Radio und Fernsehen
Radio und Fernsehen verbreiten die Warnungen an die Bevölkerung. Die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verpflichtet die SRG sowie die kommerziellen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter, die Warnungen des Bundes rasch und unverändert zu verbreiten.
Zusammenarbeit unter den Bundesbehörden
Je nach Art der drohenden Gefahr sind folgende Fachstellen des Bundes zuständig:
- Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz warnt vor gefährlichen Wetterereignissen,
- das Bundesamt für Umwelt BAFU vor Hochwasser und damit verbundenen Rutschungen sowie vor Waldbränden,
- das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF vor Lawinen;
- der Schweizerische Erdbebendienst SED ist zuständig für Erdbebenmeldungen.
- Wenn bei Ereignissen mehrere Fachstellen betroffen sind, verbreiten diese gemeinsame Warnungen – koordiniert durch den Fachstab Naturgefahren.
- Als Drehscheibe sorgt die Nationale Alarmzentrale NAZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS für die schnelle und koordinierte Verteilung der Warnungen an die verbreitungspflichtigen Medien.
Die als «Single Official Voice» in Radio und Fernsehen ausgestrahlten Warnungen können nur eine allgemeine und relativ grobe Information über die Art der Gefährdung und die möglichen Auswirkungen geben; auch die Verhaltensempfehlungen sind notwendigerweise kurz und relativ allgemein gehalten. Für weiterführende Informationen muss auf andere Kommunikationskanäle zurückgegriffen werden, insbesondere auf verschiedene Internetseiten der Bundesverwaltung.
