Systemersatz ist nötig
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS muss das System zur Alarmierung der Bevölkerung auf Grund des Marktrückzugs des INFRANET durch die Swisscom AG ersetzen. Dazu hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS das Projekt POLYALERT lanciert. Nach erfolgreichem WTO-Verfahren hat der Bund am 4. September 2010 den Zuschlag an die Firma Siemens IT Solutions and Services AG vergeben (heute Atos IT Solutions and Services AG).
Neue Systemgeneration zur Steuerung der Sirenen
Im Jahr 2012 werden die ersten Kantone (darunter Glarus als Pilotkanton) zur Alarmierung der Bevölkerung auf das neue Fernsteuerungssystems auf POLYALERT migriert. Bis Ende 2013 werden in 16 Kantonen rund 700 Sirenen des Wasseralarms umgestellt; bis Ende 2015 sind auch alle der rund 4700 Sirenen des Allgemeinen Alarms der ganzen Schweiz auf POLYALERT migriert. Nicht kompatible, alte Sirenen werden vorgängig ersetzt.
POLYALERT basiert auf hochsicheren Systemen
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 25. März 2009 muss das neue System für die Alarmierung der Bevölkerung auf Bundes- und Kantonsnetzen (Einsatznetz der Verteidigung und Sicherheitsnetz Funk der Schweiz, POLYCOM) so realisiert werden, dass eindeutig zwischen privatem Betrieb und demjenigen für die Bedürfnisse des Bundes unterschieden werden kann. Zudem wird POLYALERT redundant aufgebaut, es basiert auch auf UKW RDS der SRG. Diese hochsicheren Systeme und Netze stellen sicher, dass auch bei einem Ausfall von einzelnen Systemelementen die Alarmierung sichergestellt bleibt.
Übergangsphase: Alarmierung sichergestellt
Während der Migrationsphase werden das alte System INFRANET und das neue System POLYALERT eine Zeit lang parallel betrieben. Damit wird sichergestellt, dass die Bevölkerung zu jeder Zeit alarmiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Das BABS legt gemäss Alarmierungsverordnung (AV, Art.16, Absatz 2) die Anforderungen an die technischen Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung fest. Es erteilt die Genehmigung für die technischen Systeme und legt die Mittel zur Verbreitung von Warnungen und Verhaltensanweisungen fest.
Die Kantone sorgen für die Alarmierungsplanung und stellen die technischen Systeme zur Warnung der Behörden und zur Alarmierung der Bevölkerung nach den Vorgaben des Bundes bereit (AV Art. 17, Absatz 1 und 2). Durch periodische Kontrollen stellen sie die Betriebsbereitschaft der Systeme sicher.
Die Betreiber von Stauanlagen sorgen für den Unterhalt und die ständige Betriebsbereitschaft des Wasseralarmsystems (AV Art. 20, Absatz 3).
