ABC-Schutz
Abwehr und Vermeidung atomarer, biologischer und chemischer Gefährdungen
ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (nuklearer und radiologischer, A), biologischer (B) und chemischer (C) Bedrohungen und Gefahren. Dazu zählen die Prävention und die Vorbereitung von Schutzmassnahmen sowie im Ereignisfall die Erkundung, der Kontaminations- und Infektionsschutz, die Dekontamination und die medizinische Behandlung. ABC-Schutz zielt darauf, dass alle fachtechnischen, organisatorischen, materiellen und im Bereich der Ausbildung erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden, damit ABC-Ereignisse verhindert werden bzw. die Auswirkungen von ABC- Ereignissen auf Mensch, Tier und Umwelt so gering wie möglich sind.
Freisetzung gefährlicher Substanzen
Als ABC-Ereignis wird die unerlaubte Freisetzung von gefährlichen atomaren (nuklearen und radiologischen, A), biologischen (B) oder chemischen (C) Substanzen bezeichnet, wobei eine solche Freisetzung unbeabsichtigt (Unfall) oder beabsichtigt (Kriminalität, Terror) erfolgen kann. Im Einzelnen sind zu unterscheiden:
- Bereich A: die Freisetzung von ionisierender Strahlung und Radioaktivität;
- Bereich B: die Freisetzung von pathogenen, d.h. Krankheitserregende Organismen oder deren Stoffwechselprodukten;
- Bereich C: die Freisetzung von giftigen Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffen.
ABC - NBC - CBRN
Neben der Bezeichnung ABC ist auch die englische Bezeichnung NBC (nuclear, biological and chemical) oder die Abkürzung CBRN (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) verbreitet. Die Unterscheidung zwischen radiologischer und nuklearer (oder atomarer) Bedrohung beschreibt die unterschiedlichen Ausbringungsarten einer radioaktiven Kontamination: Nuklear (oder atomar) bezeichnet dabei den Bereich von Kernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen; radiologisch bezeichnet die weiteren Ausbringungsarten vorrangig in Form einer radioaktiven Dispersionsvorrichtung ("Schmutzige Bombe"). In neuerer Zeit wird immer häufiger auch der Begriff CBRNe verwendet, dabei steht das "e" für "explosives". Das "e" gewinnt immer mehr an Bedeutung, da Explosivstoffe immer bzw fast immer an der Ausbringung von ABC Substanzen beteiligt sind. Ebenso kommt einem zweiten "N", steht für "Narcotics", eine immer grössere Bedeutung zu. Die zu den Narkotika oder Psychopharmaka zählenden Stoffen, wie zum Beispiel Fentanyl, werden auch als "Non-letal chemical weapons" (nicht-tödliche chemische Waffen) bezeichnet und stellen eine weiteregehende Gefährdung im Bereich der potenziellen ABC-Ereignisse dar.
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