Gesamtverantwortung liegt bei der Exekutive
Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt bei der zuständigen Exekutive (Gemeinderat, Kantonsregierung, Bundesrat). Auf Stufe Kanton und Gemeinde (oder Gemeindeverband) bezeichnet diese ein Führungsorgan.
Führung angepasst an die Lage
Bei Alltagsereignissen liegt die Führung bei der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen (in der Regel der Feuerwehr oder der Polizei). Bei Grossereignissen obliegt die Führung einer Gesamteinsatzleitung mit ereignisbezogen ausgewählten Spezialisten bzw. Spezialistinnen der beteiligten Partnerorganisationen oder der Verwaltung. Wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen, übernimmt ein Führungsorgan die Koordination und die Führung.
Partnerorganisationen sind im Führungsorgan vertreten
Das Führungsorgan besteht aus Behördenmitgliedern, dem Stabschef und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie den Ressortchefs (Vertreterinnen und Vertretern der Partnerorganisationen). Der oder die für die Gesamteinsatzleitung Verantwortliche nimmt fallweise Einsitz im Führungsorgan. Ausserdem können Spezialisten bzw. Spezialistinnen beigezogen werden.
Koordination im rückwärtigen Raum
Das Führungsorgan (auch Krisen- oder Katastrophenstab genannt) ist kein Element "der ersten Stunde" und arbeitet in aller Regel nicht an der Front, sondern im rückwärtigen Raum. Zu den Aufgaben des Führungsorgans gehören etwa das Definieren und Verbreiten von Verhaltensanweisungen und Informationen an die Bevölkerung oder die Koordination und Organisation der (zusätzlichen) Mittel.
Führungsunterstützung
Die Führungsunterstützung umfasst die Sachbereiche Information, Lage, Telematik, ABC-Schutz und logistische Koordination. Die Ersteinsatzmittel stellen die Führungsunterstützung so lange als möglich selbständig sicher. Die Verstärkung der Führungsunterstützung wird durch Personal der Verwaltung sowie der Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, gewährleistet.

