Finanzierung des Bevölkerungsschutzes
Bevölkerungsschutz ist primär Sache der Kantone
Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die Massnahmen bei Katastrophen und Notlagen. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die Koordination im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Er trifft Anordnungen für den Fall von erhöhter Radioaktivität, Notfällen bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen sowie für den Fall eines bewaffneten Konflikts. Für den Zivilschutz regelt der Bund die Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen, die Ausbildung, die Bereiche des Materials sowie der Alarmierungs- und Telematiksysteme, die Schutzbauten und die Finanzierung.
Ausgaben im Bevölkerungsschutz
Die Schwerpunkte der Ausgaben, welche die Partnerorganisationen für ihre Aufgaben aufwenden, sind unterschiedlich. Die Kosten der Polizei, der Feuerwehr, des Gesundheitswesens und der technischen Betriebe sind weitgehend von den täglichen Aufgaben und der Bewältigung von Alltags- und Grossereignissen bestimmt. Der Kostenanteil, der darüber hinaus zusätzlich für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle und bewaffnete Konflikte ausgegeben wird, ist gering. Der Zivilschutz richtet sich demgegenüber in erster Linie auf die Unterstützung bei solchen Ereignissen aus. Seine Dimensionierung und seine Kosten sind entsprechend von diesen Gefährdungen bestimmt.
Zuständigkeitsfinanzierung im Zivilschutz
Die Kosten im Zivilschutz werden von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen (Zuständigkeitsfinanzierung). Die Kantone tragen also grundsätzlich die Kosten für Katastrophen und Notlagen, der Bund die Kosten für die oben erwähnten Aufgaben.
