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Bevölkerungsschutz

Auftrag des Bevölkerungsschutzes

Bei Katastrophen und in Notlagen gilt es die Bevölkerung zu schützen

Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen.

 

 


Diesen Auftrag erfüllt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz gemäss Leitbild Bevölkerungsschutz durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Sicherstellung der Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen,
  • Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung,
  • Sicherstellung der Führung,
  • Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen sowie
  • Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie des Aufwuchses.

 

Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen

Aufgrund der getroffenen Gefährdungsannahmen wird der Bevölkerungsschutz primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Bereitschaft für die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts ist herabgesetzt. Innerhalb der angenommenen Vorwarnzeit müssen je nach Lageentwicklung die zeit- und lagegerechte Erhöhung der Bereitschaft sowie der Aufwuchs der Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, sichergestellt sein.

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2008
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