Schutz bei Katastrophen und in Notlagen
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Die Schweiz hat mit den verschiedensten Arten von Gefährdungen zu rechnen.
Während etwa Naturkatastrophen jederzeit eintreten können, besteht auf absehbare Zeit keine Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt.
Zusammenarbeit auf allen Stufen
Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Er stellt die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Zuständig sind grundsätzlich die Kantone, die den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen gestalten. Zusätzlich hat auch der Bund gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Modularer Aufbau

