Internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes
Ein Zeichen des Schutzes im Kriegsfall
Das "Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte" (Zusatzprotokoll I) definiert in Art. 66 ein internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes. Dieses besteht "aus einem gleichseitigen blauen Dreieck auf orangefarbenem Grund, das zum Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals, ihrer Gebäude und ihres Materials oder zum Schutz ziviler Schutzbauten verwendet wird." Jede am Konflikt beteiligte Partei ist bemüht, sicherzustellen, dass ihre Zivilschutzorganisationen, deren Personal, Gebäude und Material erkennbar sind, solange sie ausschliesslich zur Wahrnehmung von Zivilschutzaufgaben eingesetzt sind. Schutzbauten, die der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, sollen in ähnlicher Weise erkennbar sein. In Friedenszeiten kann das Zeichen zur Kennzeichnung der Zivilschutzdienste verwendet werden.
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Internationales Schutzzeichen
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