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Bevölkerungsschutz

Zivilschutz: Organisation und Zuständigkeiten

Aufgabe von Bund und Kantonen

Der Zivilschutz mit seiner Ausrichtung auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist primär ein Instrument der Kantone und Gemeinden. Für die Organisation, Ausbildung, Bereitschaft und den Einsatz des Zivilschutzes sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Der Bund gibt die gesetzlichen Grundlagen vor, unterstützt die Kantone und nimmt bestimmte Aufgaben wahr, z.B. im Bereich der Koordination und Ausbildung oder der Alarmierungs- und Kommunikationssysteme. Zudem kann der Bund bei bestimmten Ereignissen Anordnungen treffen oder die Führung übernehmen.

 

Zuständigkeitsfinanzierung

Die Kosten im Zivilschutz werden von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen (Zuständigkeitsfinanzierung). Die Kantone tragen also die Kosten für Katastrophen und Notlagen, der Bund die Kosten für diejenigen Aufgaben, die in seine Kompetenz fallen.

 

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Auf Bundesebene ist das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) für den Zivilschutz massgebend. Darauf basierend gibt es verschiedene Bundesverordnungen sowie kantonale Gesetze. Auf internationaler Ebene findet sich der Zivilschutz im "Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte" (Zusatzprotokoll I), wo auch das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes festgelegt ist.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
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