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Bevölkerungsschutz

Material im Zivilschutz

Material im Zuständigkeitsbereich der Kantone

Die Kantone sind für die Beschaffung und Finanzierung der persönlichen Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen sowie des Einsatzmaterials für die Katastrophen- und Nothilfe zuständig. Im Einvernehmen mit den Kantonen kann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Empfehlungen erarbeiten, um die Einheitlichkeit des Einsatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung zu gewährleisten.

 

Material im Zuständigkeitsbereich des Bundes

Der Bund sorgt für das Material, welches für besondere Katastrophen und Notlagen im Verantwortungsbereich des Bundes (z.B. erhöhte Radioaktivität, Notfälle bei Stauanlagen, Epidemien) und für den Fall eines bewaffneten Konflikts benötigt wird. Dies betrifft insbesondere die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, die Telematiksysteme (Kommunikationsinfrastruktur) des Zivilschutzes, die Ausrüstung und das Material der Schutzanlagen sowie das standardisierte Material des Zivilschutzes. Das standardisierte Material umfasst das ABC-Schutzmaterial und das zusätzlich für einen bewaffneten Konflikt benötigte Material.

 

Zuständigkeitsfinanzierung

Für die Beschaffung des Zivilschutzmaterials gilt grundsätzlich die Zuständigkeitsfinanzierung, d.h. Bund und Kantone beschaffen und finanzieren das Material für diejenigen Bereiche, für die sie zuständig sind.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
Zuletzt aktualisiert am: 30.12.2011
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