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Bevölkerungsschutz

Wiederholungskurse

Erhalten der Einsatzbereitschaft

Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von 2 bis 7 Tagen durch. Zivilschutzkommandanten und deren Stellvertreter können zu 21 weiteren Tagen pro Jahr aufgeboten werden, die übrigen Kader sowie die Spezialisten zu höchstens 14 weiteren Tagen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen Zudem ermöglichen sie dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse lassen sich auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen.

 

Unterschiedlichste Tätigkeiten

Im Sinne der obengenannten Zielsetzungen können in Wiederholungskursen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

  • erworbene Kenntnisse auffrischen, vertiefen und erweitern,
  • neue Kenntnisse aneignen,
  • Planungen und Vorbereitungen für den Einsatz erstellen, überprüfen und testen,
  • die Zusammenarbeit von Formationen schulen,
  • die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen schulen,
  • Material inventarisieren, lagern, instand halten, bereitstellen und entsorgen,
  • Schutzbauten kontrollieren, warten und unterhalten,
  • Ausstellungen und Informationsanlässe für die Bevölkerung, Behörden, Führungsorgane, Partner und Schutzdienstpflichtigen durchführen.

 

Zusätzliche Dienstleistungen

Neben dem eigentlichen Wiederholungskurs, in dem der Ernstfall trainiert wird, gelten weitere Dienstleistungen als Wiederholungskurse:

  • Rapporte, die vor allem der Information und Koordination dienen,
  • Kadervorkurse, bei denen Vorbereitungen für die Wiederholungskurse getroffen werden,
  • Dienst in der Zivilschutzverwaltung (bei zwingendem Bedarf) .

 

Teilung der Zuständigkeiten

Der Bund regelt in seiner Gesetzgebung Grundsätzliches zum Wiederholungskurs (Rahmen zur Dauer, Erwerbsausfall, Militärversicherung). Die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden/Regionen im Bereich der Wiederholungskurse sind kantonal geregelt. Oft gibt der Kanton zusätzliche Zielsetzungen für die Wiederholungskurse oder Teile davon vor. Die Gemeinde/Region ist die Hauptträgerin der Wiederholungskurse. Das Zivilschutzkommando trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben und Zielsetzungen sowie die Planung und Durchführung der Ausbildung. Für die Ausbildung der Angehörigen der Führungsunterstützung arbeitet das Zivilschutzkommando eng mit dem Führungsorgan zusammen.

 

Ernstfalleinsätze sind keine Wiederholungskurse

Einsätze bei Katastrophen und Notlagen sowie Einsätze zugunsten der Gemeinschaft gelten nicht als Wiederholungskurse.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
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