Kaderausbildung
Motiviertes Führungspersonal
Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängen in hohem Grad von der Arbeit der Führungscrew ab. Deren Führungsarbeit wiederum ist insbesondere das Resultat ihrer eigenen Motivation und Fähigkeiten - und letztlich ihrer Ausbildung. Wer eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb jeweils eine ein- bis zweiwöchige Kaderausbildung zum Gruppen- oder Zugführer, zum Chef eines Sachbereichs oder zum Zivilschutzkommandanten absolvieren. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen bzw. Bereiche verantwortlich.
Zivilschutzkommando: Ausbildung durch den Bund
Geführt wird der kommunale oder regionale Zivilschutz vom Zivilschutzkommando. Es besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter. Um seine Aufgaben gezielt und wirkungsvoll erfüllen zu können, strebt die Ausbildung durch den Bund folgende Qualitäten an:
- vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Führung und Umgang mit Menschen;
- organisatorische und administrative Fähigkeiten;
- Fähigkeiten in den Bereichen Repräsentation und Beratung;
- fundiertes Wissen über die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes.
Weiteres Kader: Ausbildung durch Bund oder Kanton
Neben dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter bildet der Bund weitere Kadermitglieder aus. Grundsatz ist, dass der Bund Ausbildungen übernimmt, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern und die auf Stufe Bund wirtschaftlicher erfolgen können. Dies betrifft die Ausbildung der Kader der Führungsunterstützung zugunsten der zivilen Führungsorgane (Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz, Logistik) und des Kulturgüterschutzes. Das weitere Kader bildet der Kanton selbst aus, etwa Zug- und Gruppenführer Betreuung, Gruppenführer Sanität, Zug- und Gruppenführer Unterstützung oder den Chef des logistischen Elements und den Rechnungs- und Haushaltsführer.
Möglichkeit zur Verpflichtung
Schutzdienstpflichtige können gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Art. 26) "verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen".
Periodische Weiterbildung
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Kader des Zivilschutzes periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von maximal zwei Wochen Dauer aufgeboten werden.
