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Bevölkerungsschutz

Kaderausbildung

Motiviertes Führungspersonal

Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängen in hohem Masse von der Arbeit der Führungscrew ab. Deren Führungsarbeit ist insbesondere das Resultat ihrer eigenen Motivation und Fähigkeiten - und letztlich ihrer Ausbildung. Wer eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb eine Kaderausbildung von 7 bis 14 Tagen zum Gruppenführer, Zugführer oder zum Chef eines Sachbereichs absolvieren. Die Kaderausbildung zum Zivilschutzkommandanten dauert 21 bis 28 Tage, von denen 7 bis 14 Tage im Kanton absolviert werden können. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen bzw. Bereiche verantwortlich.

 

Zivilschutzkommando: Ausbildung durch den Bund

Der Zivilschutz wird vom Zivilschutzkommando geführt. Dieses besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter. Um seine Aufgaben gezielt und wirkungsvoll erfüllen zu können, strebt die Ausbildung durch den Bund folgende Qualitäten an:

  • vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Führung und Umgang mit Menschen,
  • organisatorische und administrative Fähigkeiten,
  • Fähigkeiten in den Bereichen Repräsentation und Beratung,
  • fundiertes Wissen über die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes.

 

Weiteres Kader: Ausbildung durch Bund oder Kanton

Neben dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter bildet der Bund weitere Kadermitglieder aus. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die hauptamtliches Lehrpersonal mit besonderen Fachkenntnissen oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern und die auf Stufe Bund wirtschaftlicher erfolgen können. Dies betrifft die Ausbildung der Kader der Führungsunterstützung zugunsten der zivilen Führungsorgane (Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz, Logistik) und des Kulturgüterschutzes. Das weitere Kader bilden die Kantone selbst aus, etwa Zug- und Gruppenführer Betreuung, Gruppenführer Sanität, Zug- und Gruppenführer Unterstützung oder den Chef des logistischen Elements und den Rechnungsführer.

 

Möglichkeit zur Verpflichtung

Schutzdienstpflichtige können gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Art. 26) "verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen".

 

Periodische Weiterbildung

Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Kader des Zivilschutzes periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von maximal 14 Tagen Dauer aufgeboten werden.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
Zuletzt aktualisiert am: 29.12.2011
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