Grundausbildung
Zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsmodule
Um einen möglichst breiten Einsatz zu ermöglichen, werden die Schutzdienstpflichtigen in einer Grundfunktion ausgebildet: Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Anlagewart, Materialwart oder Koch. Spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 26. Altersjahr vollenden, haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren. Die Grundausbildung besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Ausbildungsmodulen: Einer allgemeinen Grundausbildung (AGA) und einer funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA). Da die Schutzdienstpflichtigen ein breites Aufgabenspektrum abdecken, dauert die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung je nach Kanton 14 bis 21 Tage.
1. Allgemeine Grundausbildung
In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige Grundwissen vermittelt. Dazu gehört die Information über Risiken und Gefahren, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, Alarmierung der Bevölkerung, Verhalten in Krisensituationen, Nothilfe sowie Führungsunterstützung.
2. Funktionsbezogene Grundausbildung
In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) folgt - getrennt nach den Grundfunktionen - die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung:
- Der Stabsassistent unterstützt die Führung bei der Lageverarbeitung (Informationsbeschaffung, -auswertung, -verbreitung) und setzt die Telematikmittel (Übermittlungsgeräte) ein.
- Der Betreuer hilft bei der Evakuierung und Betreuung gefährdeter, schutz- und hilfsbedürftiger Personen, steht Menschen in Gefahr bei und übernimmt Arbeiten in der Pflege .
- Der Pionier bedient die Geräte des Unterstützungszuges fachgerecht. Bei zerstörter Infrastruktur sorgt er für Schadenminderung, Situationsüberbrückung und Instandstellung.
- Der Materialwart ist zuständig für die Inventarisierung, die zweckmässige Lagerung, die Wartung und Bereitstellung des Materials und der Geräte des Zivilschutzes.
- Der Anlagewart sorgt für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen in den Schutzanlagen des Zivilschutzes.
- Der Koch unterstützt den Küchenchef und den Fourier (Rechnungsführer) bei der Planung, Organisation, Zubereitung und Verteilung der Verpflegung.
Für nähere Informationen: Kommandant oder Kanton
Grundsätzlich sind die Kantone für die Ausbildung im Zivilschutz zuständig. Bei weitergehenden Fragen zur Grundausbildung kontaktieren Sie am besten den Zivilschutzkommandanten Ihrer Gemeinde/Region oder die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons.
