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Bevölkerungsschutz

Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (Gemeinschaftseinsätze)

Rahmen

Schutzdienstpflichtige können gemäss Artikel 27a des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler sowie kantonaler oder kommunaler Ebene aufgeboten werden. Dabei handelt es sich um Einsätze bei Grossanlässen, Infrastrukturarbeiten, Betreuungsaufgaben usw. Pro Jahr können Schutzdienstpflichtige höchstens 21 Tage Gemeinschaftseinsätze leisten. Dienstleistungen zugunsten des eigenen Arbeitgebers sind nicht zulässig (Artikel 11 der Zivilschutzverordnung, ZSV).

 

Voraussetzungen berücksichtigen

Die Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG) umschreibt den Begriff der "Einsätze zugunsten der Gemeinschaft" und definiert die Voraussetzungen zur Erteilung der entsprechenden Bewilligungen für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler sowie kantonaler oder kommunaler Ebene. Leistungen für Dritte – etwa für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller – können erbracht werden, wenn:

  • die Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können,
  • der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des in der Ausbildung erworbenen Wissens und Könnens dient,
  • der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert und
  • das unterstützte Vorhaben nicht überwiegend dem Ziel der Geldmittelbeschaffung dient.

Die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen haben im Gesuch darzulegen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Vorhaben von kantonaler, regionaler oder kommunaler Bedeutung

Für Gemeinschaftseinsätze auf kantonaler oder kommunaler Ebene sind die Kantone zuständig. Sie regeln das Bewilligungsverfahren und legen die Aufteilung der Kosten zwischen dem Kanton, den Gemeinden und den Gesuchstellern und Gesuchstellerinnen fest.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde oder finden Sie auf der entsprechenden Website. Als Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die zuständigen Behörden dient der Leitfaden zur Bewilligung von Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene (unter „Dokumente“).

 

Vorhaben von nationaler oder internationaler Bedeutung

Veranstalter von politischen, wirtschaftlichen, religiösen, kulturellen oder sportlichen Vorhaben von nationaler oder internationaler Bedeutung können zu deren Durchführung ein Gesuch zur Unterstützung durch Zivilschutzformationen einreichen. Gemeinschaftseinsätze auf nationaler Ebene werden durch den Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS im Auftrag des Chefs des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS bewilligt.

 

Gesuche gehen über den Kanton an den Bund

Das Gesuch für einen Gemeinschaftseinsatz auf nationaler Ebene ist durch den Veranstalter (Gesuchsteller) oder die Veranstalterin (Gesuchstellerin) mit dem offiziellen Gesuchsformular des BABS über die zuständige kantonale Behörde, beispielsweise das kantonale Amt für Zivilschutz, an das BABS einzureichen. Bei räumlich oder organisatorisch getrennten Einsatzorten, beispielsweise bei mehreren Spielorten (WM, EURO) oder Etappenankünften (Tour de Suisse, Gigathlon), ist für jeden Einsatzort ein separates Gesuch einzureichen. Bei Anlässen, die ohne regionale Veranstalter in mehreren Kantonen stattfinden, beispielsweise das Rundstreckenrennen Grand-Prix Tell, ist ein Gesuch für den Austragungsort mit dem grössten Bedarf an Schutzdienstpflichtigen einzureichen.

 

Gesuche frühzeitig einreichen

Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind zwei Jahre vor Beginn des Einsatzes einzureichen. Ausnahmen bedürfen einer ausführlichen und nachvollziehbaren Begründung. Spätestens fünf Monate vor Einsatzbeginn müssen alle verlangten Angaben und Unterlagen vorliegen.

 

Ausbildungsbedarf des Zivilschutzes einbeziehen

Bereits bei der Planung des Vorhabens und spätestens bei der Formulierung der durch den Zivilschutz zu erbringenden gewünschten Leistungen ist zu berücksichtigen, dass für die Bewilligung der Arbeiten folgende Grundsätze gelten:

  • Beübung der Führung: Der Einsatz wir durch die Zivilschutzkader geplant und es werden ganze Formationen eingesetzt. Die Unterstellung oder Zuweisung von einzelnen Zivilschutzpflichtigen an Firmen und qualifizierte Berufsleute ist nicht statthaft. Sie werden durch diese nur fachlich angeleitet.
  • Beübung der Formationen: Massgebend ist der Ausbildungs- und Übungsbedarf der Zivilschutz-Formationen.

 

Kostentragung beachten

Die Kosten für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler Ebene werden durch den Bund getragen. So übernimmt dieser die Kosten für Sold, Aufgebot, An- und Rückreise und Verpflegung (die berücksichtigten Kosten für die Verpflegung beschränken sich auf den Betrag, der beim Einkauf und der Zubereitung durch Zivilschutz-Küchenpersonal anfallen würde). Zudem übernimmt er, wenn notwendig, die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft. Das BABS hat zur Abgeltung dieser Kosten Pauschalansätze festgelegt.

Ausserdem stellt der Bund, soweit verfügbar, das zur Ergänzung der Grundausrüstung des Zivilschutzes notwendige Armeematerial und die vom Zivilschutz zum eigenen Bedarf eingesetzten Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung.

Alle weiteren Kosten, wie beispielsweise notwendiges Material, angemietete Gerätschaften und zusätzliche Fahrzeuge, sind durch den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin zu tragen.

 

Formulare

 

  • Offizielles Gesuchsformular

    Publiziert am: 22.10.2010 | Grösse: 172 Kb | Typ: DOT

  • Formular

    Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Veranstalter

    Publiziert am: 23.07.2010 | Grösse: 95 Kb | Typ: DOC

  • Formular

    Beurteilung des Zivilschutzeinsatzes durch den Einsatzleiter

    Publiziert am: 23.07.2010 | Grösse: 98 Kb | Typ: DOC

  • Formular

    Geltendmachung des Bundesbeitrages

    Publiziert am: 15.07.2009 | Grösse: 53 Kb | Typ: XLS

  • Formular

    Erteilte Bewilligungen für Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft nach VEZG für Anlässe auf kantonaler oder kommunaler Ebene

    Publiziert am: 14.05.2010 | Grösse: 118 Kb | Typ: XLS

Dokumente

 

  • Leitfaden

    zur Bewilligung von Einsätzen des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene, 15.02.2012

    Publiziert am: 24.08.2012 | Grösse: 221 Kb | Typ: PDF

  • Dokument

    Bewilligungsverfahren und Ablauf für Gesuche nach VEZG 2008

    Publiziert am: 15.07.2009 | Grösse: 67 Kb | Typ: PDF

  • Dokument

    Beurteilungskriterien für die Klassierung der Anlässe

    Publiziert am: 15.07.2009 | Grösse: 42 Kb | Typ: PDF

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