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Bevölkerungsschutz

Kantone

 Die Kantone

Zuständig für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen

Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Ihnen obliegen insbesondere die erforderlichen Massnahmen im Falle von Katastrophen und Notlagen. Die Kantone regeln die Organisation, die Ausbildung, die Bereitschaft und den Einsatz der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz mit Ausnahme der technischen Betriebe. Die Kantone gewährleisten die zeit- und lagegerechte Führung und die Bereitschaft der Schutzinfrastruktur. Sie sind für den Vollzug der vom Bund erlassenen Vorschriften im Bereich des Zivilschutzes verantwortlich. Sie regeln die interkantonale Zusammenarbeit.

 

Zusammenarbeit Bund-Kanton

Für die Lösung gemeinsamer Aufgaben arbeiten die Kantone und der Bund zusammen. Dazu gehören insbesondere die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, die Information sowie die internationale Zusammenarbeit. Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung im Bevölkerungsschutz.

 

Kantonale Websites

Informationen zu spezifischen kantonalen Lösungen sind den entsprechenden kantonalen Websites zu entnehmen. Die Links dazu finden Sie auf den folgenden Seiten.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation
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