Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Netz von mehr als 8000 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand und jederzeit betriebsbereit zu halten.
Am 3. Februar 2010 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen "Allgemeiner Alarm": ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" bedeutet, dass das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen ist.
