Revision der Störfallverordnung: Mehr Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt
Erdgashochdruck- und Erdölleitungen sollen neu in die Störfallverordnung aufgenommen werden. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Anlagen nicht weiter steigen, soll zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden. Diese beiden Massnahmen erhöhen die Sicherheit in der immer dichter bebauten Schweiz sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 13. Februar die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.
Die Störfallverordnung (StFV) dient dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schäden infolge von Unfällen mit chemischen Gefahrenpotentialen wie z.B. dem Grossbrand von Schweizerhalle 1986. Rohrleitungsanlagen (Erdgashochdruck- und Erdölleitungen) sind heute explizit aus dem Geltungsbereich der Störfallverordnung ausgeschlossen, obwohl das Risiko für die Bevölkerung durch ein Versagen einer Erdgashochdruckleitung bereits heute nicht zu unterschätzen ist. Wegen der zunehmenden Siedlungsdichte steigt dieses Risiko ausserdem an. Durch die Aufnahme der Rohrleitungsanlagen in die Störfallverordnung sollen die Risiken aufgezeigt, nach Wichtigkeit geordnet und mit gezielten Massnahmen gesenkt werden. Das Bundesamt für Umwelt BAFU will sofort nach der Inkraftsetzung der Verordnungsänderung zusammen mit der Erdöl- und Erdgasindustrie eine Risikoüberprüfung des gesamten Rohrleitungsnetzes durchführen.
Bessere Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge
Im Zuge der Verordnungsrevision soll die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden, damit die Risiken in der Umgebung störfallrelevanter Anlagen nicht weiter steigen. Damit wird der Motion für Rechtsfragen des Ständerates (04.3664) Folge geleistet, die eine bessere Koordination von Raumplanung und Umweltschutz verlangt. Dies bringt mehr Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt sowie eine bessere Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.
Das UVEK hat am 13. Februar zur angepassten Störfallverordnung die Anhörung eröffnet. Diese dauert bis am 7. Mai 2012. Die revidierte Verordnung könnte voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten.
2200 Kilometer Erdgashochdruck- und 250 Kilometer Erdölleitungen
Durch die Schweiz verlaufen rund 2‘200 Kilometer Erdgashochdruckleitungen und rund 250 Kilometer Erdölleitungen. Bei Erdgashochdruckleitungen besteht für die Bevölkerung eine Gefahr durch die Wärmestrahlung, die entstehen kann, wenn aus einer defekten Leitung Gas entweicht und sich dieses entzündet. Bei Erdölleitungen besteht die Gefahr hauptsächlich in der Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch auslaufende Brenn- und Treibstoffe. Ausser den Erdgashochdruckleitungen existiert noch das rund 15‘000 Kilometer lange Gasleitungsnetz im Niederdruckbereich bis zu einem Betriebsdruck von 5 bar zur Versorgung der Wohngebiete. Dieses untersteht nicht der Bundesaufsicht und soll auch nicht in den Geltungsbereich der Störfallverordnung aufgenommen werden.
Adresse für Rückfragen:
Dr. Martin Merkofer, Abteilung Gefahrenprävention, BAFU, Tel. 031 325 10 93
Tags: Risiken und Gefährdungen
