Eine der komplexesten Aufgaben, mit der ein Führungsorgan konfrontiert werden kann, ist die Planung und Durchführung einer Evakuierung. Um insbesondere den kommunalen und regionalen Führungsorganen eine Hilfestellung zu bieten, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in Zusammenarbeit mit kantonalen Vertretern eine „Planungsgrundlage Evakuierung“ erarbeitet. Das Dokument definiert die Begrifflichkeit, zeigt auf, bei welchen Szenarien welche Arten von Evakuierung in Frage kommen und welche Aspekte bei der Erstellung einer Evakuierungsplanung sowie bei der Durchführung von Evakuierungen berücksichtigt werden müssen. Weiter werden gewisse Planungs-Eckwerte angegeben sowie eine mögliche einsatzbezogene Stabsgliederung und Aufgabenzuweisung aufgezeigt.
Evakuierung
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