Verschlüsselung
Datenschutz
Gemäss Artikel 7 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 3. Oktober 2000 müssen Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden.
Verschlüsselungstool
Bei ZEZIS wird mit dem Verschlüsselungstool SafeGuardPrivateCrypto eine Anwender-zu-Anwender-Verschlüsselung mit Passwort verwendet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat für die Kantone Lizenzen erworben und verwaltet diese, so dass pro Kanton 1-2 Arbeitsplätze ausgerüstet werden können. Eine funktionsfähige Version dieser Software kann beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (siehe Kontakt) bezogen werden.
Passworttopographie
Die Passworttopographie ist so geregelt, dass beim Geschäftsprozess 10 REKR jeder Kanton über ein eigenes Passwort verfügt. Bei den Geschäftsprozessen 20 MUT und 40 WEP wird für die gesamte Schweiz je ein Passwort pro Geschäftsprozess verwendet.
Der Passwortwechsel erfolgt bei den meisten Softwareanwendungen durch eine einmalige Eingabe in der Software. Im Anschluss ist das Passwort gespeichert und braucht nie wieder eingegeben zu werden. Die Passwörter werden zentral durch die Projektleitung ZEZIS generiert, verwaltet und verteilt.
